Ordnung Ev. Jugendarbeit im Kirchenkreis Dortmund

Ordnung Evangelische Jugendarbeit im Ev. Kirchenkreis Dortmund

1. Evangelische Jugendarbeit ist eine gemeinsame Aufgabe

1.1. Die „Ordnung Evangelische Jugendarbeit im Kirchenkreis Dortmund“ wird als gemeinsame Grundlage im Evangelischen Kirchenkreis Dortmund anerkannt. Die Notwendigkeit, diese Ordnung zu verwirkli-chen, wird als gemeinsame Aufgabe der Jugendlichen, der pädagogisch Mitarbeitenden und der Ver-antwortlichen in den Leitungsorganen der Gemeinden und des Kirchenkreises gesehen.

1.2. Gemeinsame Organisation Beratungs- und Entscheidungsgremien, in denen Fragen, Probleme und Aufgaben der Arbeit mit Kin-dern und Jugendlichen besprochen und entschieden werden, sind:
• Presbyterium der Kirchengemeinde – Jugendausschuss
• Kreissynode und Kreissynodalvorstand (KSV) - kreissynodaler Jugendausschuss - KSJA)
• Landessynode – Evangelische Jugendkonferenz von Westfalen (EJKW)

2. Evangelische Jugendarbeit auf Ebene des Kirchenkreises (KK)

2.1. Aufgaben und Ziele Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist eine wichtige Aufgabe im Evangelischen Kirchenkreis Dort-mund. Die Evangelische Jugendarbeit auf Ebene des Kirchenkreis Dortmund,
• unterstützt die Kirchengemeinden in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
• fördert die Zusammenarbeit im Kirchenkreis
• entwickelt ein Gesamtbild von verantwortlich handelnder Kirche im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

3. Organe der Evangelischen Jugend Dortmund

3.1. Verband Evangelische Jugend Dortmund Die Evangelische Jugend Dortmund ist anerkannter Jugendverband und somit öffentlich anerkannter Träger der freien Jugendhilfe.
Es gelten die demokratischen Prinzipien der Jugendverbandsarbeit. Die Evangelische Jugend Dortmund vertritt die Evangelische Jugendarbeit im Bereich des Kirchenkrei-ses gegenüber den staatlichen und kommunalen Behörden, beantragt und akquiriert öffentliche und weitere Finanzmittel (Erläuterung: Förderpläne, Stiftungen und Fundraising für Projekte) und verteilt die Zuschüsse gemäß der geltenden Gesetze und Richtlinien. In Personalunion bildet der KSJA die Verbandsversammlung der Evangelischen Jugend Dortmund und Lünen als anerkannter Träger freier Jugendhilfe gem. § 78 KJHG SGB VIII.
Die Verbandsversammlung „Evangelische Jugend Dortmund“ fasst die notwendigen Beschlüsse des Jugendverbandes und ist staat-lich anerkannte Empfängerin von Fördermitteln aus Kommunen, Land, Bund und EU.

3.2. Arbeitsgemeinschaft „Evangelische Jugend Dortmund und Lünen e.V.“ (AEJ) Die Evangelische Jugend ist Mitglied in der „Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend Dortmund und Lünen e.V.“. Die AEJ Dortmund und Lünen e.V. ist Mitglied im Jugendring Dortmund, der die Inte-ressen der Jugendverbandsarbeit in der Stadt Dortmund auf allen Ebenen vertritt. Der Jugendring ver-handelt Förderverträge mit der Stadt Dortmund und verteilt die Mittel an die Mitgliedsverbände nach einem ausgehandelten Verteilerschlüssel. Die AEJ Dortmund und Lünen e.V. ist Mittelempfängerin für die Evangelischen Jugendverbände und Organisationen, fördert und verteilt die kommunalen Finanzmittel nach geltenden Beschlüssen und Richtlinien.

3.3. AEJ NRW Die Evangelische Jugend Dortmund ist Mitglied in der Evangelischen Jugend von Westfalen, die wiede-rum Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend Nordrhein Westfalen (AEJ NRW) ist. Die AEJ NRW ist der Mittelempfänger für Jugendverbandsförderung aus dem Kinder- und Jugendför-derplan der Landes NRW (Landesjugendplan LJPL). Sie bildet eine zentrale Geschäftsstelle auf Landes-ebene und fördert die Mitgliedsverbände nach geltenden Richtlinien und Beschlüssen der leitenden Gremien. Die Kontaktstelle Evangelische Jugend Dortmund ist die zentrale Geschäftsstelle für die Ab-rechnung und Beantragung der Landesjugendplanmittel der Evangelischen Jugend im Kirchenkreis Dortmund.

3.4. Der Kreissynodale Jugendausschuss im Kirchenkreis (KSJA) Die Kreissynode bildet nach § 12 der Kreissatzung einen beratenden Ausschuss “Jugend“, dem folgen-de Mitglieder angehören:

3.4.1. Zusammensetzung des Kreissynodalen Jugendausschusses
In diesen werden von der Kreissynode gewählt:
• die /der Synodalbeauftragte für Jugendarbeit
• vier ehrenamtliche Jugendliche aus der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
• vier Jugendpresbyterinnen und -presbyter aus verschiedenen Regionen
• nach Möglichkeit ein Mitglied des Kreissynodalvorstands
• bis zu vier weitere geeignete Personen
• zwei hauptamtlich pädagogisch Mitarbeitende in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auf der Ebene des Kirchenkreises

3.4.2. Beratende Mitglieder Folgende Mitglieder sollen dem Ausschuss als beratende Mitglieder angehören:
• die in der Jugendarbeit auf Ebene des Kirchenkreises pädagogisch Mitarbeitenden
• bis zu zwei Hauptamtliche aus den Gemeinden des Kirchenkreises
• die Leitung des Fachbereiches III „Jugend und Erziehung“
Die landeskirchlichen Richtlinien zur Besetzung von Ausschüssen sind zu berücksichtigen. Eine nach Frauen und Männern paritätische Besetzung des Ausschusses ist sicherzustellen.

3.4.3.Vorsitz
Der Jugendausschuss wählt seine Vorsitzende oder seinen Vorsitzenden und deren Stellvertretung aus der Mitte seiner stimmberechtigten Mitglieder.

3.5. Aufgaben des Kreissynodalen Jugendausschusses Der KSJA begleitet die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Kirchenkreis.
Der Jugendausschuss trifft verbindliche Absprachen über Maßnahmen in der kreiskirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und verantwortet hierbei im Besonderen die Förderung folgender Ar-beitsschwerpunkte:
• Jugendgerechte spirituelle und christliche Erlebnisfelder
• Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, insbesondere die Schaffung von Partizipationsmöglichkeiten
• Genderarbeit
• Inklusion und integrative Arbeit mit behinderten und nichtbehinderten Menschen
• Kultur-, Medien- und Erlebnispädagogische Arbeit
• Ökumenische Begegnung und Zusammenarbeit
• Jugendkirche
• Freiwillig ehrenamtlicher Arbeit
• Beratung des Haushaltes für die Jugendarbeit im Kirchenkreis
Der Jugendausschuss kann weitere Schwerpunkte benennen.

3.5.1. Der KSJA berät die Leitung des Fachbereichs bei der Anstellung von hauptamtlichen Mitarbeite-rinnen und Mitarbeitern.
Bei der Besetzung der Stellen ist ein Einvernehmen zwischen der Fach-bereichsleitung und dem KSJA herzustellen.

3.5.2. Der Jugendausschuss wählt
• die Vertreterinnen und Vertreter für die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend Dortmund und Lünen e.V.
• die Delegierten für die Evangelische Jugendkonferenz von Westfalen (EJKW)

4. Kontaktstelle

Die Kontaktstelle wird entsprechend dem kreiskirchlichen Stellenplan mit hauptamtlich Mitarbeitenden aus-gestattet.
Die Kontaktstelle ist die gemeinsame Geschäftsstelle für die Evangelische Jugend Dortmund

4.1. Aufgaben der Kontaktstelle Die Kontaktstelle soll in Verantwortung gegenüber der Kreissynode und in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen und Jugendlichen in Gemeinden und Projekten die Verwirklichung der gemeinsamen Aufgaben Evangelischer Jugendarbeit fördern, wie sie in der „Konzeption Evangelischer Jugendarbeit in Westfalen“ beschrieben sind.
Die Jugendarbeit des Kirchenkreises ergänzt die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den Gemeinden und Regionen im Blick auf die folgenden Arbeitsschwerpunkte:

4.1.1. Aus- und Fortbildung freiwillig und/oder ehrenamtlich Mitarbeitender (Grund- und Aufbaukurse),
4.1.2. Vertiefungsseminare zu verschiedenen Schwerpunkten,
4.1.3. modellhafte Freizeitmaßnahmen,
4.1.4. Gestaltung von besonderen Veranstaltungen,
4.1.5. Internationale ökumenische Begegnungen,
4.1.6. Weiter-Entwicklung von ökumenischen Partnerschaften,
4.1.7. Initiierung von Projekten,
4.1.8. die Entwicklung von Angeboten für junge Erwachsene,
4.1.9. Beratung und Begleitung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und der pädagogisch Mitarbei-tenden in den Gemeinden,
4.1.10. Förderung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen,
4.1.11. Jugendpolitische Interessensvertretung inner- und außerkirchlicher Gremien und die Zusammen-arbeit mit Verbänden und Vereinen,
4.1.12. Förderung der Vernetzung der verschiedenen Ebenen Evangelischer Jugend
4.1.13.Öffentlichkeitsarbeit, Marketing,
4.1.14.Geschäftsführung und Fundraising (Akquise, Verwaltung und Abrechnung der Finanzmittel)

5. Zusammenarbeit und Aufgabenverteilung

Die hauptamtlich Mitarbeitenden des Kirchenkreises arbeiten in der Kontaktstelle Evangelische Jugend zusammen. Ihre Aufgabenfelder gliedern sich in regional und funktional bestimmte Aufgabenbereiche, die in Absprache mit der Fachbereichsleitung und in Zusammenarbeit mit dem Jugendausschuss festgestellt werden.

6. Leitung, Dienst- und Fachaufsicht

Die Arbeit der Kontaktstelle wird im Auftrag der Kreissynode vom KSJA konzeptionell verantwortet. Die Dienst- und Fachaufsicht für die Mitarbeitenden der Kontaktstelle liegt bei der Leitung des Fachbereiches III „Jugend und Erziehung“.


Mit Mehrheit vom Kreissynodalen Jugendausschuss am 1. September 2014 beschlossen.
Verabschiedet vom KSV Dortmund am 21.10.2014

Evangelische
Jugend Dortmund

Jägerstraße 5
44145 Dortmund
(+49) 231 22962 - 350
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