Fördermöglichkeiten für Freizeiten

Fördermöglichkeiten für Freizeiten

Zuschuss aus dem Landesjugendplan NRW

Die Förderung für Freizeiten aus dem Landesjugendplan ist eine personenbezogene Festbetragsfinanzierung mit Tagessätzen. Die Höhe der Tagessätze wird bis zu dreimal im Kreissynodalen Jugendausschuss (KSJA) beraten und beschlossen. Für alle Ferienmaßnahmen bis zum 31.05.2024 gibt es 5,- € Tag/ Teilnehmende, incl. Teamer*innen. An- und Abfahrt zählen dabei als je 1 Tag.

Förderfähige Maßnahmen sind Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen, die mit Übernachtung an einem fremden Ort stattfinden und für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, im Alter von 6 bis einschließlich 26 Jahren angeboten werden.

Fördervoraussetzungen:

  1. Die Ferienfreizeiten müssen in Deutschland oder im europäischen Ausland stattfinden und
  2. eine Mindestdauer von 5 Tagen (= 4 Übernachtungen) haben.
  3. Die Gruppe muss aus mindestens 7 förderfähigen Personen zzgl. Leitung bestehen und
  4. von einem in der Jugendarbeit erfahrenen und vorgebildeten volljährigen Mitarbeitenden geleitet werden.
  5. Die an der förderfähigen Maßnahme teilnehmenden Personen (inkl. Leitung, Mitarbeitende) müssen überwiegend in NRW wohnen.

Zuschuss aus dem kommunalen Jugendplan Dortmund

Auch diese Förderung ist eine personenbezogene Festbetragsfinanzierung mit Tagessätzen. Die Höhe der Tagessätze wird einmalig für das gesamte Jahr von der Mitgliederversammlung der aej Dortmund und Lünen e.V. beraten und beschlossen. Für alle Ferienmaßnahmen in 2024 gibt es 2,50 € Tag/ Teilnehmende.

Förderfähige Maßnahmen sind Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen, die mit Übernachtung an einem fremden Ort stattfinden und für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, im Alter von 6 bis einschließlich 26 Jahren angeboten werden.

Fördervoraussetzungen:

  1. Die Ferienfreizeiten müssen in Deutschland oder im europäischen Ausland stattfinden und
  2. eine Mindestdauer von 5 Tagen (= 4 Übernachtungen) haben.
  3. Die Gruppe muss aus mindestens 7 förderfähigen Personen zzgl. Leitung bestehen und
  4. von einem in der Jugendarbeit erfahrenen und vorgebildeten volljährigen Mitarbeitenden geleitet werden.
  5. Gefördert werden nur Personen, die ihren Wohnsitz in Dortmund haben.

Schüchtermann-Schiller-Stiftung

Ursprünglich gab es diese Zuschüsse nur für die Gemeinden im Stadtbereich Dortmund, nun wurden sie auch für alle Gemeinden des Evangelischen Kirchenkreises Dortmund freigegeben, also auch für die Gemeinden aus Lünen und Selm. Ab dem 01.01.2025 beträgt der Zuschuss für beantragte Mittel 15,00€ pro Übernachtung ab 2 Übernachtungen pro Teilnehmende unter 18 Jahren, die ihren Wohnsitz in Dortmund, Lünen oder Selm haben.
Dies gilt für alle Gemeinden im Kirchenkreis Dortmund in Dortmund, Lünen und Selm.
So erhält z.B. eine Maßnahme von Freitag bis Sonntag mit zwei Übernachtungen einen Zuschuss in Höhe von 30€ (2x15€) pro TN unter 18 Jahren.

Um diese Mittel zu bekommen, reicht ein formloser Antrag per Mail an Herrn Christopher.Schettgen(at)ekkdo.de. Mit Angabe des Freizeitortes, des Zeitraums und der ungefähren Anzahl der unter 18-jährigen Teilnehmenden.
 

Wichtig! Es darf bei all den Förderung nicht zu einer Überförderung kommen!

Mit anderen Worten: die anrechnungsfähigen Ausgaben einer Freizeit müssen immer höher als die Einnahmen (TN-Preis + Fördermittel) sein! Sollte das mal nicht der Fall sein, wendet euch bitte an uns, damit wir nach Lösungen schauen können, ohne dass gleich die gesamte Förderung gestrichen wird.
Ansprechpartnerinnen sind Ariane Buchenau oder Martina Edling.