Die Förderung für Freizeiten aus dem Landesjugendplan ist eine personenbezogene Festbetragsfinanzierung mit Tagessätzen. Die Höhe der Tagessätze wird bis zu dreimal im Kreissynodalen Jugendausschuss (KSJA) beraten und beschlossen. Für alle Ferienmaßnahmen bis zum 31.05.2024 gibt es 5,- € Tag/ Teilnehmende, incl. Teamer*innen. An- und Abfahrt zählen dabei als je 1 Tag.
Förderfähige Maßnahmen sind Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen, die mit Übernachtung an einem fremden Ort stattfinden und für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, im Alter von 6 bis einschließlich 26 Jahren angeboten werden.
Fördervoraussetzungen:
- Die Ferienfreizeiten müssen in Deutschland oder im europäischen Ausland stattfinden und
- eine Mindestdauer von 5 Tagen (= 4 Übernachtungen) haben.
- Die Gruppe muss aus mindestens 7 förderfähigen Personen zzgl. Leitung bestehen und
- von einem in der Jugendarbeit erfahrenen und vorgebildeten volljährigen Mitarbeitenden geleitet werden.
- Die an der förderfähigen Maßnahme teilnehmenden Personen (inkl. Leitung, Mitarbeitende) müssen überwiegend in NRW wohnen.