Richtlinien und Fördervoraussetzungen
- Dauer: mindestens drei Tagen innerhalb einer Woche
- mindestens 7 förderfähigen Teilnehmende zzgl. Leitung
- Min. eine*r in der Jugendarbeit erfahrene*n und vorgebildete*n volljährige*n Mitarbeitende*n
- mindestens 4 Std. (Zeitstunden) pro Kalendertag
- Die teilnehmenden Personen (inkl. Leitung, Mitarbeitende) müssen überwiegend in NRW wohnen
- mehr als die Hälfte der Teilnehmenden müssen an der überwiegenden Anzahl der Tage anwesend sein (darzulegen auf der Teilnehmendenliste).
Fördermöglichkeiten
Zuschuss aus dem Landesjugendplan
1,50 € bis zu 3,- € Tag/Teilnehmende, incl. Teamer*innen
Zuschuss aus dem kommunalen Jugendplan Dortmund
1,50 € Tag/ Teilnehmende
Die Höhe der Förderung wird im Kreissynodalen Jugendausschuss (KSJA), bzw. von der Mitgliederversammlung der aej Dortmund und Lünen e.V. beschlossen.
Zur Abrechnung müssen vorgelegt werden:
- Ausgefülltes Formblatt Verwendungsnachweis/Kostenaufstellung;
- Teilnehmendenliste
- eine Aufstellung der Teilnehmenden, in der diese mit Anschrift und Alter erfasst sind und aus der hervorgeht, an welchen Tagen sie teilgenommen haben.
- Die leitende Person hat auf jedem Blatt zu vermerken und mit ihrer Unterschrift zu bestätigen, dass alle aufgeführten Personen an der Maßnahme teilgenommen haben;
- Datenerhebungsbogen