Fördermöglichkeiten für Ferien vor Ort und Ferienaktionstage

Fördermöglichkeiten für...

Ferien vor Ort

Richtlinien und Fördervoraussetzungen

  • Dauer: mindestens drei Tagen innerhalb einer Woche
  • mindestens 7 förderfähigen Teilnehmende zzgl. Leitung
  • Min. eine*r in der Jugendarbeit erfahrene*n und vorgebildete*n volljährige*n Mitarbeitende*n
  • mindestens 4 Std. (Zeitstunden) pro Kalendertag
  • Die teilnehmenden Personen (inkl. Leitung, Mitarbeitende) müssen überwiegend in NRW wohnen
  • mehr als die Hälfte der Teilnehmenden müssen an der überwiegenden Anzahl der Tage anwesend sein (darzulegen auf der Teilnehmendenliste).

 

 

 

Fördermöglichkeiten

Zuschuss aus dem Landesjugendplan
1,50 € bis zu 3,- € Tag/Teilnehmende, incl. Teamer*innen

Zuschuss aus dem kommunalen Jugendplan Dortmund
1,50 € Tag/ Teilnehmende

Die Höhe der Förderung wird im Kreissynodalen Jugendausschuss (KSJA), bzw. von der Mitgliederversammlung der aej Dortmund und Lünen e.V. beschlossen.

 

Zur Abrechnung müssen vorgelegt werden:

  • Ausgefülltes Formblatt Verwendungsnachweis/Kostenaufstellung;
  • Teilnehmendenliste
    • eine Aufstellung der Teilnehmenden, in der diese mit Anschrift und Alter erfasst sind und aus der hervorgeht, an welchen Tagen sie teilgenommen haben.
    • Die leitende Person hat auf jedem Blatt zu vermerken und mit ihrer Unterschrift zu bestätigen, dass alle aufgeführten Personen an der Maßnahme teilgenommen haben;
  • Datenerhebungsbogen

Ferienaktionstage

Richtlinien und Fördervoraussetzungen

  • Die Maßnahmen müssen in den Schulferien in NRW stattfinden und
  • mindestens 1,5 Stunden pro Tag Programm bieten.
  • Pro Tag müssen mindestens 7 förderfähige Personen zzgl. Leitung teilnehmen (Abweichungen hiervon sind möglich, wenn die Teilnehmendenzahlen durch die Coronaschutzmaßnahmen beschränkt werden).
  • Der Veranstaltungsort muss in NRW, in einem benachbarten Bundesland oder im angrenzenden Ausland (Belgien, Niederlande) liegen. Ausnahmen sind möglich, müssen aber beantragt werden.
     

Fördermöglichkeiten

Zuschuss aus dem Landesjugendplan

Ferienaktionstage werden anteilig gefördert. Es können bis zu 90% der anerkennungsfähigen Gesamtkosten der Maßnahme bezuschusst werden.

Die Maßnahme darf keinen Überschuss erwirtschaften

Die Höhe der Förderung der einzelnen Maßnahmen wird im KSJA beraten und beschlossen.
 

Zur Abrechnung müssen vorgelegt werden:

  • Ausgefülltes Formblatt Verwendungsnachweis/Kostenaufstellung;
  • eine Projektbeschreibung, aus der folgendes hervorgeht:
    • Dauer
    • geplante/erreichte Ziele
    • Methoden
  • Teilnehmendenliste
    • eine Aufstellung der Teilnehmenden, in der diese mit Anschrift und Alter erfasst sind und aus der hervorgeht, an welchen Tagen sie teilgenommen haben.
    • Die leitende Person hat auf jedem Blatt zu vermerken und mit ihrer Unterschrift zu bestätigen, dass alle aufgeführten Personen an der Maßnahme teilgenommen haben;
  • ggf. Honorarquittungen inkl. einer Kopie des Auszahlungsnachweises;
  • Datenerhebungsbogen
    • Hier reicht eine Schätzung

Wichtig! Es darf bei all den Förderungen nicht zu einer Überförderung kommen!

Mit anderen Worten: die anrechnungsfähigen Ausgaben einer Freizeit müssen immer höher als die Einnahmen (TN-Preis + Fördermittel) sein! Sollte das mal nicht der Fall sein, wendet euch bitte an uns, damit wir nach Lösungen schauen können, ohne dass gleich die gesamte Förderung gestrichen wird. Ansprechpartnerinnen sind Ariane Buchenau oder Martina Edling