FAQ JuLeiCa

FAQ zur Jugendleiter*innen Card

Was ist die JuLeiCa?

Die Jugendleiter|in-Card (JuLeiCa) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen. Zusätzlich soll die JuLeiCa auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen. Gerade bei Bewerbungen wird der Nachweis über die JuLeiCa gern gesehen.

 

Wer darf die JuLeiCa beantragen?

Alle ehrenamtlich Mitarbeitenden, die für einen Träger der Jugendhilfe tätig sind, können die JuLeiCa beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind, ihr letzter 1. Hilfe-Kurs nicht länger als zwei Jahre her ist und sie die Teilnahme an einer entsprechenden Ausbildung (z.B. Grund- und Aufbaukurs) nachweisen können.

 

Was muss man alles für die JuLeiCa machen?

In Dortmund bieten wir als Evangelische Jugend jeweils einen Grund- und Aufbaukurs mit 80 Bildungsstunden Umfang an. Mehr Infos über diese Kurse gibt es unter Jahresprogramm 2021/ Juleica Ausbildung. Nach diesen beiden Kursen brauchst du nur noch einen Erste-Hilfe-Kurs und dann kannst du die JuLeiCa ganz einfach online beantragen.

 

Wie kann ich die JuLeiCa beantragen?

Die JuLeiCa kann ausschließlich online unter www.juleica.de beantragt werden. Es wird eine aktuelle Emailadresse sowie ein digitalisiertes Foto benötigt. Für die Beantragung fallen keine Kosten an.

Ist der Antrag vollständig ausgefüllt und gestellt, wird zunächst der Verband, z.B. wir  als aej Dortmund und Lünen e.V., benachrichtigt und um Genehmigung gebeten. Anschließend wird der Antrag weitergeleitet, die Druckfreigabe erteilt und die Karte an dich versendet.

 

Wie lange ist die JuLeiCa gültig?

Die Gültigkeitsdauer der Card beträgt 3 Jahre. Wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung entfallen, verliert die Karte ihre Gültigkeit und ist zurückzugeben. Liegen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer die Voraussetzungen für die Erteilung weiterhin vor, kann auf Antrag eine neue Card ausgestellt werden. Für die Neu-Ausstellung der JuLeiCa ist die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen im Gesamtumfang von mindestens 8 Zeitstunden (z.B. ein Vertiefungsseminar) nachzuweisen. Zusätzlich ist für die Neu-Ausstellung der Nachweis einer Auffrischung der Erste-Hilfe-Ausbildung zu erbringen.

 

Welche Themen werden in den Schulungen zur JuLeiCa behandelt?

Folgende Inhalte gehören zum Grund- und Aufbaukurs dazu: Aufgaben und Funktionen von Jugendleiter*in und Befähigung zur Leitung von Gruppen; Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit; Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit; psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen; Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes.

 

Meine JuLeiCa ist abgelaufen, und nun?

Die JuLeiCa kann durch einen neuen Antrag "verlängert" werden, wenn man weiterhin in dem Verband tätig ist. Viele Verbände bieten dafür Auffrischungskurse an. Alle deine Daten müssten im Archiv zu finden sein. Du kannst dich anmelden, auf sie zugreifen und deine JuLeiCa verlängern bzw. neu beantragen.

 

Wie alt muss ich mindestens für die JuLeiCa sein?

Für die Beantragung der Card musst du mindestens 16 Jahre alt sein. Wenn du 15 Jahre alt bist, dann kannst du aber schon an unserem Grund- und Aufbaukurs teilnehmen. So kannst du alle Scheine bekommen und deine Card direkt am Geburtstag beantragen.

 

Was sind die Vorteile der JuLeiCa?

Die JuLeiCa dient zur Legitimation der Jugendarbeit und ist ein Qualifikationsnachweis. Gerade bei Bewerbungen wird der Nachweis über die JuLeiCa gern gesehen. Nach Absolvierung der Schulungen gibt es in Dortmund außerdem eine kleine Aufwandsentschädigung, die sogenannte Beihilfe. In manchen Städten gibt es zusätzlich Vergünstigungen in Kinos, Theatern oder Geschäften u.v.m.

 

Was ist die Beihilfe und wer bekommt sie?

Beihilfeberechtigt sind Mitarbeitende, die in einem dortmunder Jugendverband aktiv sind (z.B. einer Kirchengemeinde), die mindestens 17 Jahre alt sind, eine JuLeiCa-Ausbildung oder ein (laufendes) pädagogisches Studium und einen Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 2 Jahre) nachweisen können. Zusätzlich muss in dem Jahr, für das die Beihilfe beantragt wird, eine Fortbildungsveranstaltung (mind. 10 Stunden, z.B. unsere Vertiefungsseminare) besucht werden. Pro Veranstaltung kann eine Beihilfe bis zu 5€ gezahlt werden. Die Höhe der Förderung pro Veranstaltung richtet sich nach der Anzahl der eingehenden Anträge. Die Höchstzahl der im Jahr zu bezuschussenden Veranstaltungen beträgt 90 pro Person. Eine Veranstaltung ist z.B. eine Kinder- und Jugendgruppe inkl. Vor- Und Nachbereitung, ein Abend in der Offenen Tür oder eine Arbeitseinheit auf einer Freizeit (z.B. Vormittag oder Nachmittag oder Abend). Die Beihilfeförderung ist keine Entlohnung, sondern eine pauschale Entschädigung für die in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen entstehenden Aufwendungen (z.B. Porto, Fahrtkosten, Material, etc.).

 

Evangelische
Jugend Dortmund

Jägerstraße 5
44145 Dortmund
(+49) 231 22962 - 350
jugend(at)ekkdo.de

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Jahresprogramm

Hier gibt es das komplette Jahresprogramm zum Herunterladen.

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