Fördermöglichkeiten für Projekte

Fördermöglichkeiten für Projekte

Förderung aus dem kommunalen Jugendplan Dortmund

Für Projekte können zum einen Fördergelder aus dem kommunalen Jugendplan der Stadt Dortmund beantragt werden. Diese Fördergelder stehen aber nur Gemeinden im Stadtgebiet der Stadt Dortmund zur Verfügung.

Diese Fördergelder können über die aej Dortmund und Lünen e.V. beantragt werden. Dazu reicht ein formloser Antrag per E-Mail an die Geschäftsführerin der aej Dortmund und Lünen e.V. (Ariane Buchenau)

Es können bis zu 90% der förderfähigen Gesamtkosten gefördert werden

Der Vorstand der aej Dortmund und Lünen e.V. berät und entscheidet über die Förderhöhe

Der Eigenanteil muss mindestens 10% betragen.

Aufbau und Inhalt eines Projektantrages

Im Antrag sollten folgende Inhalte deutlich werden:

  • Name des Trägers
  • Name des Projektes
  • Durchführungszeitraum
  • Zielgruppe
  • Bedarf/Begründung
  • Ziele
  • Angestrebte Arbeitsweisen
  • Kooperationspartner*innen (?)
  • Dokumentation
  • Ausgaben
    • Honorare
    • Mieten
    • Unterkunft und Verpflegung
    • Verbrauch- und Arbeitsmaterial
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Dokumentation
    • Verwaltungskosten
    • Sonstiges
  • Einnahmen
    • Eigenleistung der Teilnehmenden
    • Eigenanteil eures Verbandes/der Gemeinde
    • Fördermittel der Stadt
    • Fördermittel des Landes
    • Fördermittel des Bundes
    • Sonstige Einnahmen (Spenden, Stiftungsmittel…)

Zur Abrechnung müssen vorgelegt werden

  • Ausgefülltes Formblatt Verwendungsnachweis/Kostenaufstellung;
  • Teilnehmenden Liste;
  • eine Projektbeschreibung, aus der folgendes hervorgeht:
    • Dauer
    • geplante und/oder erreichte Ziele
    • Methoden

Gute Hilfestellung: Download flyer_projektförderung_online_Juli2018.pdf

Förderung aus dem Kirchlichen Jugendplan (KJPL)

Hier werden verschiedene Arten von Projekten, aber auch KonfiCamps, internationale Begegnungen und inklusionsbedingter Mehraufwand gefördert.

Für allgemeine und spirituelleProjekte kann es bis zu 30% der förderfähigen Gesamtkosten geben.

Für innovative Projekte kann es bis zu 50% der förderfähigen Gesamtkosten geben.

Der Fördersatz für KonfiCamps beträgt zurzeit bis zu 6,- € pro Katechumen*in bzw. Konfirmand*in.

Der Fördersatz für internationale Begegnungen beträgt zurzeit bis zu 10,-€/Tag/TN

Der Förderhöchstsatz für inklusionsbedingten Mehraufwand beträgt max. 50 % des nachgewiesenen Mehraufwandes.

Der Finanzausschuss der Jugendkammer von Westfalen berät über die Anträge. Die Jugendkammer der EKvW entscheidet über die Höhe der Förderungen.

Der Eigenanteil muss mindestens 10% betragen.

Richtlinien dazu, so wie Anträge und Abrechnung unter: www.juenger-antrag.de

Anträge müssen bis zum 01.März des laufenden Jahres gestellt werden!

Wer dazu Fragen hat, kann sich gerne an Ariane Buchenau wenden.