Hier werden verschiedene Arten von Projekten, aber auch KonfiCamps, internationale Begegnungen und inklusionsbedingter Mehraufwand gefördert.
Für allgemeine und spirituelleProjekte kann es bis zu 30% der förderfähigen Gesamtkosten geben.
Für innovative Projekte kann es bis zu 50% der förderfähigen Gesamtkosten geben.
Der Fördersatz für KonfiCamps beträgt zurzeit bis zu 6,- € pro Katechumen*in bzw. Konfirmand*in.
Der Fördersatz für internationale Begegnungen beträgt zurzeit bis zu 10,-€/Tag/TN
Der Förderhöchstsatz für inklusionsbedingten Mehraufwand beträgt max. 50 % des nachgewiesenen Mehraufwandes.
Der Finanzausschuss der Jugendkammer von Westfalen berät über die Anträge. Die Jugendkammer der EKvW entscheidet über die Höhe der Förderungen.
Der Eigenanteil muss mindestens 10% betragen.
Richtlinien dazu, so wie Anträge und Abrechnung unter: www.juenger-antrag.de
Anträge müssen bis zum 01.März des laufenden Jahres gestellt werden!
Wer dazu Fragen hat, kann sich gerne an Ariane Buchenau wenden.