Busse

Busse

Der Verleih erfolgt unter folgenden Bedingungen:

1.1.      Der Bus wird vorrangig für Gemeinden, Kreise und Gruppen der Evangelischen Jugend im Evangelischen Kirchenkreis Dortmund zur Verfügung gestellt.

1.2.      Der Bus wird in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben. Es wird vor Fahrtantritt ein Übergabeprotokoll erstellt und von der ausleihenden Person via Unterschrift bestätigt.

1.3.      Die Kontaktstelle übernimmt für den Fall, dass die Ausleihe durch einen möglichen Schadensfall nicht zu Stande kommt, keine Haftung. Die Ausleihenden werden in diesem Fall umgehend benachrichtigt.

1.4.      Die Ausleihe durch Mitarbeitende bedarf der Zustimmung der Gemeinde bzw. der Einrichtung.

1.5.      Der Verleih erfolgt ausschließlich zum Zwecke des Personentransports.

1.6.      Der Verleih erfolgt an Personen ab 21 Jahren mit mindestens 3-jähriger Fahrpraxis. Verantwortlich ist die ausleihende Gemeinde bzw. Einrichtung. Der/ die Fahrer*in wird im Verleihvertrag eingetragen. Es darf noch ein*e zusätzliche Fahrer*in eingesetzt werden.

1.7.       Das Fahrzeug wird im sauberen Zustand übergeben und muss ebenso sauber zurückgegeben werden. Im Vorfeld der Ausleihe sind 50,-€ in bar als Kaution zu hinterlegen. Diese Kaution wird bei ordentlicher Rückgabe zurückerstattet. Im Bus ist das Rauchen strengstens untersagt.

1.8.       Unfälle und Schäden, die sich im Laufe der Ausleihe ereignen, sind umgehend der Kontaktstelle mitzuteilen. Des Weiteren ist eine Schadensmeldung (siehe Fahrtenbuch) auszufüllen und unterschrieben spätestens bei Rückgabe des Busses in der Kontaktstelle abzugeben.

1.9.       Das Fahrzeug ist via Autoschutzbrief versichert. Die Leistungen entnehmen sie bitte dem Serviceheft der Versicherung „Allianz Auto Plus“ (siehe Bordbuch). Kosten die darüber hinaus entstehen sind vom Ausleiher selbst zu tragen.

1.10.    Das Fahrzeug ist Vollkasko versichert. Dies gilt allerdings nur bei Schäden, die nicht mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. In diesem Fall haftet der Ausleiher und ist verpflichtet, die Kosten der Reparatur in voller Höhe selbst zu tragen.

1.11.    Der Selbstbehalt in Höhe von € 325,- in der Vollkasko-Versicherung ist im Schadenfall von der oder dem  Ausleihenden selbst zu tragen.

1.12.    Bei Blech- und Lackschäden werden zusätzlich Wiederherstellungskosten für die Folien in Höhe des erzeugten Schadens in Rechnung gestellt.

1.13.    Selbstverpflichtung Tempo 120. Die Evangelische Jugend Dortmund und Lünen hat im Rahmen der Klimakampagne Mission: Klima retten! Powered by heaven beschlossen, dass alle Fahrzeuge der Evangelischen Jugend Dortmund nicht schneller als 120 km/h gefahren werden sollen. Die ausführliche Begründung findet ihr auf unserer Homepage. Alle Ausleihenden verpflichten sich diesen Beschluss einzuhalten.
Die Busse wurden auf 120 km/h elektronisch begrenzt.

Verleihkosten

2.1.      Nah- und Fernbereich: Der Verleih erfolgt ohne der Kraftstoffkosten, das heißt, der Bus wird voll betankt übergeben und muss voll betankt zurückgegeben werden. Es werden 0,40 € pro km zzgl. Umsatzsteuer von 19% berechnet.

Evangelische
Jugend Dortmund

Gut-Heil-Str. 10
44145 Dortmund
(+49) 231 22962 - 350
jugend(at)ekkdo.de

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Jahresprogramm

Hier gibt es das komplette Jahresprogramm zum Herunterladen.

Jahreslosung 2023

Du bist Gott und du siehst mich.
Genesis 16,13

Mach Kirche!